Grundlegende Bedingungen für unsere Dienstleistungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) sind die Grundlage für die Inanspruchnahme unsere Dienstleistungen. Sie dienen der grundsetzlichen Regelung der Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen,
sowie der Regelung unserer Vergütungsansprüche.
Angebote – Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebots durch den Dritten.
Beweispflicht – Alle durch uns angebotenen Objekte, Projekte, Konzepte und Vertragswerke gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.
Quellenschutz – Der Auftraggeber sichert uns vollständigen und uneingeschränkten Quellenschutz zu. Insbesondere gilt dies für durch uns nachgewiesene Vertriebe, Untervertriebe, Kooperationspartner, Objekte und Projekte Dritter, sowie für die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages.
Beidseitige Tätigkeit – Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir grundsätzlich berechtigt.
Vergütungsvereinbarungen – Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder unseren Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns eine Vergütung zu zahlen. Kommt zwischen den durch uns zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande, hat der Auftraggeber auch hierfür eine Vergütung an uns zu zahlen. Insoweit gilt ein Vertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Käufer, Verkäufer oder Mandant, eine andere Kauf- oder Verkaufsgelegenheit, oder Vertragsabschlussgelegenheit benennt.
Vergütungsfälligkeit – Vergütungen gelten als verdient und zur Zahlung fällig am Tage eines notariellen Vertragsabschlusses, einer Vertragsunterzeichnung, oder eines wirtschaftlichen identischen Geschäfts, spätestens jedoch sieben Tage nach Erhalt einer durch uns zugestellten, ordentlichen Rechnung. Ein Vertrag gilt auch dann als abgeschlossen, wenn die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages durch uns hergestellt wurde. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.
Vergütungshöhe – Die Vergütungshöhe für unsere Tätigkeit wird individuell festgelegt. Für die Höhe der an uns zu zahlenden Vergütung ist die jeweilige, schriftliche und aktuelle Provisions- , Vergütungs-, oder Honorarvereinbarung ausschlaggebend. Umsatzsteuerpflichtige Vergütungen sind Nettoprovisionen zzgl. der Mehrwertsteuer in Höhe des aktuell gültigen Mehrwertsteuersatzes.